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Sollten sie - wie auch immer - auf diese Seite gekommen sein,
sorry diese Seite wird nicht mehr gewartet.

A.R.E.N.A finden sie am besten unter diesen Link:

http://www.oevsv.at/opencms/oevsv/referate/katfunk/arena/index.html 


Seite für A.R.E.N.A.

 

 Österreichischer Versuchssenderverband

Referat NOTFUNK

Amateur Radio Emergency Network Austria

Amateur-Notfunknetz Österreich
nähere Informationen auch unter der 
Homepage von OE1MMU


Das Not- und Katastrophenfunk-Referat des  ÖVSV- Dachverbandes bietet Ihnen eine INFORMATION für den Funkbetrieb in der Notfallkommunikation

!! BITTE BEDENKEN SIE   !!

FUNKAMATEURE  betreiben portable, mobile und  fixe „Kommunikationszellen“ für ihre Umgebung und sind Teil eines bestehenden oder aufzubauenden regionalen und internationalen Kommunikationsnetzes untereinander und zu Behörden und Einsatzorganisationen

Frequenzen beim Notfunkverkehr:

Jede von einer einen  NOTRUF absetzenden Funkstation verwendete Frequenz ist automatisch eine NOTFUNKFREQUENZ !

Derzeit festgesetzte Arbeitsfrequenzen im Notfunkverkehr

    Bulletinfrequenz (Rundspruch)   3.640 kHz    LSB

auf Kurzwelle im
             160m Band                   1.873 kHz                LSB
             80m Band                     3.643 kHz                LSB 
             40m Band                     7.085 kHz                LSB
             30m Band                   10.138 kHz               USB

auf Ultrakurzwelle im
             2m Band                     145,500 MHz(S20)   FM
•     
       2m Band                     145,525 MHz(S21)   FM
             2m Band                     145,550 MHz(S22)   FM
         70cm Band                     434,000 MHz  FM (LPD)

Die
Not - und Katastrophenfunkkennung
lautet:

EMERGENCY
oder
ACHTUNG NOTFUNKVERKEHR

 

CHECKLISTE FÜR DEN NOTFUNKBETRIEB:

Persönliche Ausrüstung, Verpflegung und wetterfeste Bekleidung vorhanden ?
Kraftfahrzeug aufgetankt, Kraftstoffreserve?
Amateurfunkbewilligung griffbereit ?
Funkgeräte, Antennen sowie Zusatzgeräte in betriebsbereiten Zustand ?
Bevorratung mit Batterien und geladenen Akkus für Ihr Portable-Radiogerät und Ihre
Funkgeräte samt Zubehör ? Taschenlampen, oder andere künstliche Lichtquellen vorhanden und einsatzbereit ?

 

Amateurfunkgesetz 

  In diesem Gesetz bezeichnet der Begriff:

 § 2.    (1) "Amateurfunkdienst" einen technisch- experimentellen Funkdienst, der die Verwendung von Erd und Weltraumfunkstellen  einschließt und der von Funkamateuren für die eigene Ausbildung,  für den Verkehr der Funkamateure untereinander,  insbesondere zur Durchführung von Not- und Katastrophenfunkverkehr, und für technische Studien  betrieben wird;

 Not- und Katastrophenfunkverkehr

  § 14. (1) Notfunkverkehr ist die Übermittlung von Nachrichten zwischen einer Funkstelle, die selbst in Not  ist oder an einem Notfall beteiligt oder Zeuge des Notfalles ist, und einer oder mehreren Hilfe leistenden Funkstellen.

           (2) Notfall ist ein Ereignis, bei dem die Sicherheit menschlichen Lebens zumindest gefährdet erscheint.

           (3) Katastrophenfunkverkehr ist die Übermittlung von Nachrichten, die den nationalen oder internationalen Hilfeleistungsverkehr  betreffen, zwischen Funkstellen innerhalb eines Katastrophengebietes sowie zwischen einer Funkstelle im  Katastrophengebiet  und  Hilfe  leistenden Organisationen.

           (4) Katastrophengebiet ist ein geographisches Gebiet, in welchem  eine Katastrophe stattgefunden hat, für die Dauer des Katastrophenfalles.

           (5) Im Falle von Not- und Katastrophenfunkverkehr sowie bei der Durchführung von Not- und Katastrophenfunkverkehrsübungen  entfallen die Beschränkungen der §§ 10 Abs. 4 und 13 Abs. 1 bis 3. 

           (6) Die Durchführung von Not- und Katastrophenfunkverkehrsübungen ist mindestens eine Woche vor Beginn  der Übung schriftlich dem örtlich zuständigen Fernmeldebüro anzuzeigen.

           (7)  Bei Empfang eines Notrufes ist der eigene Funkverkehr sofort zu unterbrechen und jede  Störung des Notrufes zu unterlassen. Wird keine Antwort durch andere Funkstellen festgestellt, so ist unverzüglich Verbindung mit der Notrufenden Funkstelle aufzunehmen. Erforderlichenfalls sind andere Funkstellen auf den  Notruf aufmerksam zu machen.

 

Mit 55 und 73

OE1MMU
Michael MARINGER
OEVSV - Dachverband
Referat Not- und Katastrophenfunk

mailto:oe1mmu@oevsv.at

 

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    Email unter:   oe3msu@oevsv.at 

 

Copyright 2006 by Max Schmoll
letzte Änderung am 11. Oktober 2006